Allgemeine Geschäftsbedingungen-Reisegutscheine
für den Erwerb und die Einlösung

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für Kaufverträge über einen „AVEDI Reisegutschein“ (käuflich erworbene Mehrzweck-Gutscheine) zwischen AVEDI TRAVEL Reisebüro GmbH, Hauptstr. 60, 26122 Oldenburg, USt-lD: DE196644586, vertreten durch die Geschäftsleitung, diese vertreten durch Herrn Gunnar Dageförde (nachfolgend: „AVEDI“ oder „Händler“) und dem Käufer (nachfolgend: „Käufer“)

 

2. Vertragsschluss

  1. Der Reisegutschein kann unabhängig von der Buchung einer Reise erworben werden, aber ist stets ausschließlich im Zusammenhang mit einer Reisebuchung aus jeweiligen aktuellem Veranstalter- und Kreuzfahrtsortiment (käuflich erworbene Mehrzweck-Gutschein) einlösbar.
  2. Der Käufer erwirbt den Reisegutschein wahlweise in einem der AVEDI Reisebüros durch Kauf und direkter Bezahlung in AVEDI TRAVEL Reisebüros oder fernmündlich z. B. bei Online-Buchungen oder per E-Mail oder am Telefon.
  3. Bei der Bestellung des Reisegutscheins, handelt es sich zunächst nur um die Abgabe eines Angebots seitens des Käufers. Die Annahme seitens der AVEDI TRAVEL Reisebüro GmbH erfolgt durch die Übermittelung der Rechnung oder des Kassenbeleges.

3. Widerrufsrecht

  1. Ist der Käufer des Reisegutscheins Verbraucher und hat die Willenserklärung für den Reisegutschein fernmündlich abgegben, so steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 i.V.m. § 355 BGB zu. Hierbei handelt es sich demnach um eine Willenserklärung zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages i.S.d. § 312c Abs. 1 BGB.
  2. AVEDI räumt hingegen kein freiwilliges Widerrufsrecht für den Erwerb von Reisegutscheinen im Reisebüro und insbesondere auch nicht gegenüber Unternehmern ein.
  3. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

4. Erhalt und Aktivierung des Reisegutscheins, Gefahrenübergang

  1. Der Reisgutschein wird beim Verkauf im Reisebüro ausgegeben oder in Form einer Datei im pdf-Format an die vom Käufer genannte E-Mail-Adresse oder in gedruckter Form an die vom Käufer genannte Postanschrift gesendet wird. Damit gilt die Übergabe des Reisegutscheins als erfolgt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Reisegutscheins geht mit seiner Übergabe an den Käufer über.
  2. Der Reisegutschein kann erst eingelöst werden, wenn der gewählte Gutscheinbetrag der AVEDI TRAVEL Reisebüro GmbH gutgeschrieben worden ist.
  3. Der Reisegutschein kann derzeit nicht bei Online-Buchung automatisch in Abzug gebracht werden. Der Käufer muss bei Online-Buchungen daher nach der kostenpflichtigen Reisebuchung, die Verrechnung des Reisegutscheins vor den Fälligkeitsterminen für Reisebuchung beim Verkäufer persönlich, telefonisch oder per E-Mail zu beauftragen.
  4. Eine nachträgliche Anrechnung des Reisegutscheins nach Reisebeginn ist ausgeschlossen.

5. Nutzungsweise des Reisegutscheins, Teileinlösung

  1. Der Reisegutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Reisegutschein gemäß Ausstelldatum erworben worden ist. Für die Gültigkeit und die fristgerechte Einlösung des Reisegutscheins ist das Datum einer kostenpflichtigen Reisebuchung laut Veranstalterbedingungen ausschlaggebend.
  2. Der Reisegutschein kann nur in Zusammenhang mit einer vermittelten Reisebuchung aus jeweiligen aktuellem Veranstalter- und Kreuzfahrtsortiment für eine Pauschalreise, Kreuzfahrt aber auch Einzelleistungen wie Hotels, Ferienwohnungen sowie auch Charter- und Linienflügen aus dem Veranstaltersortiment verwendet werden. Das Veranstalter- und Kreuzfahrtsortiment umfasst namhafte deutschen Reiseveranstalter und Reedereien. Die Verwendung des Reisegutscheins für Einzelleistungen von Beförderer wie IATA Flugtickets oder Bahntickets sowie für Hotelportale aber auch zum Erwerb eines Reisegutscheins ist ausgeschlossen.
  3. Reisegutscheine werden immer auf den Käufer personalisiert. Erlaubt ist aber das Verschenken des Gutscheins zum Zwecke seiner Einlösung. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, dem Beschenkten die Gutscheinbedingungen zu übergeben und den Reisegutschein auf den Beschenkten personalisieren zu lassen.
  4. Reisegutscheine von AVEDI dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden
  5. Die nachträgliche Anrechnung nach Reisebeginn ist ausgeschlossen. Reisegutscheine werden nicht ausgezahlt oder verzinst. Eine Aufrechnung mit Reisegutscheinen gegenüber Forderungen, die AVEDI gegenüber dem Käufer hat, ist ausgeschlossen.
  6. Eine Teileinlösung des Reisegutscheins ist jederzeit innerhalb der Gültigkeit möglich. Durch eine Teileinlösung wird die Gültigkeit nicht verlängert und die ausgestellte Reisegutschein-Nummer bleibt mit reduziertem Wert bestehen. 
  7. Wird eine mit dem Reisegutschein gezahlte Reise storniert, erfolgt eine etwaige Erstattung des Guthabens aus dem Reisegutschein abzgl. der geschuldeten Stornierungsgebühren als Reisegutschein mit neuem Ausstellungsdatum. Eine Auszahlung des Geldbetrages ist nicht möglich. Übersteigt der zu zahlender Rechnungsbetrag den Wert des Reisegutscheins, kann der Restbetrag mit einer anderen zugelassenen Zahlungsart oder einem weiteren Reisegutscheins beglichen werden (es können beliebig viele auf den Käufer personalisierte Reisegutscheine von AVEDI miteinander kombiniert werden).
  8. Eine Übertragung von personalisierten Reisegutscheinen auf eine andere Person als bei Ausstellung angegeben, ist mit einer schriftlichen Bestätigung durch den Inhaber (personalisierte Person) des Reisgutscheins gegenüber AVEDI möglich. AVEDI ist aber zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, einer Übertragung zuzustimmen und kann diese auch verweigern. Die Zustimmung von AVEDI erfolgt durch die Annahme des Reisegutscheins mit entsprechender Einlösung.
  9. Im Falle eines Betrugs, des Versuchs einer Täuschung oder bei begründetem Verdacht auf andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Gutscheinkauf oder einer Einlösung, ist AVEDI berechtigt, den entsprechenden Reisegutschein nicht zur Zahlung zuzulassen und/oder eine alternative Zahlungsweise zu verlangen und den Reisegutschein so lange zu sperren, bis der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung nach Auffassung von AVEDI durch den Kunden ausgeräumt worden ist. Sofern dies nicht möglich ist, besteht kein Anspruch auf Einlösung oder Auszahlung von betroffenen Reisegutscheinen.
  10. Der Käufer verpflichtet sich, den Reisegutschein für Dritte unzugänglich aufzubewahren, weil mit Hilfe des Reisegutscheins eine Einlösung möglich ist. Jeder Reisegutschein kann nur ein Mal, mit Ausnahme von Teileinlösungen, eingelöst werden. Ist der Reisegutschein zur Zahlung durch einen Dritten oder in sonstiger nicht-autorisierter Weise verwendet worden, besteht kein Anspruch des Kunden auf eine weitere Nutzung des Gutscheins oder eine Erstattung des Reisegutschein-Betrags. Dies gilt nur dann nicht, wenn AVEDI Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

6. Preise / Zahlungsbedingungen

  1. Es wird Vorkasse vereinbart. Dem Käufer stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung zwischen denen er auswählen kann.
  2. Bei Nutzung eines Zahlungsanbieters gelten dessen Nutzungsbedingungen.

7. Haftung

AVEDI übernimmt keine Haftung bei durch den Käufer verursachten Schreibfehlern in der
E-Mail Adresse oder nicht erfolgte Postzustellungen bei ungesichertem Postversand oder für den Verlust von Reisegutscheinen sowie den unbefugten Gebrauch durch Dritte, die über den Käufer Zugriff auf den Reisegutschein erlangt haben, und stellt keinen Ersatz aus. Bei Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens AVEDI verursacht wurden, haftet AVEDI in voller Höhe. Für Schäden, die aus fahrlässigem Verhalten seitens AVEDI resultieren, haftet AVEDI ausschließlich bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Insofern haftet AVEDI nur für den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

8. Datenschutz

AVEDI verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die bei AVEDI einkaufen, und ihre persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. Grundlage hierzu sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO = VO (EU) 2016/679) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die vom Käufer erhaltenen Daten werden gespeichert. Der Käufer kann jedoch jederzeit seine Daten löschen lassen, was er AVEDI in Textform mitzuteilen hat. AVEDI wird die Daten ausschließlich dazu verwenden, um den mit dem Käufer abgeschlossenen Vertrag erfüllen zu können. Eine weitere Verwendung der erhobenen Daten, z. B. zu Werbezwecken, erfolgt nicht ohne Einwilligung des Käufers.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen des Händlers mit dem Käufer, der seinen gewöhnlichen Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Als Gerichtsstand wir das zuständige Gericht in Oldenburg i. O. vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen des Vertrags über den Reisegutschein-Erwerb bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bzgl. des Reisegutscheins enthält dieser Vertrag die Gesamtheit der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarungen; andere Vereinbarungen, sonstige Nebenabreden oder Geschäftsbedingungen bestehen nicht und etwaige vor Abschluss dieses Vertrages getroffene mündliche oder schriftliche Vereinbarungen oder Bedingungen sowie sonstige vorvertragliche Korrespondenz und Vorschläge werden durch diesen Vertrag bzgl. des Reisegutscheins abgelöst. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.

Reisegutschein-AGB | Stand: 07.07.2025

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